Rechnungswesen-Lexikon

Außerordentlicher Aufwand

Unter außerordentlichem Aufwand werden alle Geschäftsvorgänge zusammengefasst, die - wie bei den außerordentlichen Erträgen - zwar ebenfalls durch den Unternehmenszweck verursacht wurden, die jedoch für den normalen betrieblichen Ablauf des Unternehmens unüblich sind.

Würden dieser außerordentlichen Aufwand in der Kostenrechnung des aktuellen Geschäftsjahres berücksichtigt werden, so entstünde daraus ein falsches Bild. Die Vergleichbarkeit des Kostenverlaufes über einen größeren Zeithorizont betrachtet würde beeinträchtigt. Dies ist natürlich um so mehr von Bedeutung, je höher der außerordentliche Aufwand ist.

Beispiel:

Im Jahre 2003 wurde durch einen Brand eine Produktionsanlage stark beschädigt. Die Anlage musste mit einem Aufwand von 100.000 EUR repariert werden. Dieser außerordentliche Aufwand darf die Kostenrechnung des Jahres 2003 nicht beeinflussen. Da dieses Ereignis (hoffentlich) nicht in jedem Jahr eintritt, ist es für den Betriebsablauf untypisch und demzufolge in der laufenden Kostenrechnung abzugrenzen.

Die neutralen Aufwendungen werden wie die neutralen Erträge in einer gesonderten Kontenklasse (z.B. Kontenklasse 2 beim Industriekontenrahmen - IKR -) verbucht. Ebenso die weiteren neutralen Aufwendungen, beispielsweise die regelmäßig vorkommenden Zinsaufwendungen und die Skontoaufwendungen.

Nach den Änderungen des Bilanzrichtliniengesetzes sollen in der Bilanz als außerordentliche Erträge und Aufwendungen nur noch Vorgänge ausgewiesen werden, die außerhalb der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit des Unternehmens liegen. Als Folge dieser Einschränkung werden deshalb unter dem Posten "Sonstige betriebliche Aufwendungen" Beträge aufgenommen, die früher den "außerordentlichen" zugewiesen wurden (z.B. aperiodische Aufwendungen).

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