Steuer-News
Keine Änderung bei der steuerlichen Förderung von Biokraftstoffen
Die steuerliche Förderung von Biokraftstoffen muss nach Ansicht der Bundesregierung nicht geändert werden.
In dem vorgelegten Bericht zur Steuerbegünstigung für Biokraftstoffe 2010 vertritt die Regierung die Ansicht, dass es bei Biodiesel keine steuerliche Überkompensation gibt. Zwar sei bei Kraftstoff aus Pflanzenöl im vergangenen Jahr eine Überkompensation durch die Förderung im Vergleich zu fossilem Diesel festgestellt worden. Diese Überkompensation bestehe jedoch in diesem Jahr nicht mehr.
Im Zusammenhang mit der Erzeugung und Nutzung nachwachsender Rohstoffe stellt der Bericht allgemein fest, dass diese Rohstoffe jenseits der Treibhausgasminderung sowohl positive als auch negative Umweltauswirkungen haben könnten. So müssten beim Import von Biomasse aus tropischen Regionen die ökologischen Folgewirkungen beachtet werden. Der Gefahr, dass Ausweitungen der landwirtschaftlichen Produktion zu Lasten der letzten noch verbliebenen Regenwälder gehen könnten, werde jedoch durch die 2009 verabschiedete Nachhaltigkeitsverordnung im Bereich der Biokraftstoffe entgegengewirkt. Nach dieser Verordnung dürfen Biokraftstoffe nur noch dann auf die Biokraftstoffquote angerechnet werden, wenn sie "nachweislich nachhaltig" hergestellt wurden. Mit der Biokraftstoffquote wird die Mineralölwirtschaft verpflichtet, Biokraftstoffe auf den Markt zu bringen und abzusetzen. Diese Biokraftstoffquote liegt bei 6,25 energetischen Prozent des Gesamtkraftstoffabsatzes.
Quelle: hib - heute im bundestag Nr. 347
Dieser Beitrag wurde erstellt von RA u. Dipl. Finanzwirt Holger Höwel.