Steuer-News
Doppelbesteuerungsabkommen mit Mauritius unterzeichnet
Zwischen der Republik Mauritius und der Bundesrepublik Deutschland wurde am 07.10.2011 ein revidiertes Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen (DBA) unterzeichnet.
Hierzu teilt das Bundesfinanzministerium (BMF) mit, dass Doppelbesteuerungen bei internationaler wirtschaftlicher Betätigung ein erhebliches Hindernis für Handel und Investitionen darstellten. Durch entsprechende Abkommen soll der negative Effekt von doppelten Besteuerungen ein und desselben Vorgangs in zwei Staaten vermieden werden.
Das bisherige Abkommen zwischen Deutschland und Mauritius aus dem Jahr 1978 entspricht nicht mehr dem Stand des internationalen Steuerrechts, so das BMF. Es sei daher durch einen modernen und an die Anforderungen der gegenwärtigen Verhältnisse besser angepassten Vertrag ersetzt worden. Strukturell und inhaltlich orientiere sich das neue Abkommen dabei am OECD-Musterabkommen. Insbesondere werde der Informationsaustausch nach neuem OECD-Standard verbessert und eine Amtshilfe eingeführt.
Mit der Unterzeichnung des DBA werden die in 2009 aufgenommenen Verhandlungen formell abgeschlossen.
Das unterzeichnete Abkommen bedarf zu seinem Inkrafttreten noch der Ratifizierung durch die gesetzgebenden Körperschaften und des anschließenden Austausches der Ratifikationsurkunden beider Vertragsstaaten.
Das DBA sowie weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des Bundesfinanzministeriums.
Dieser Beitrag wurde erstellt von RA u. Dipl. Finanzwirt Holger Höwel.