Steuer-News
Pauschbeträge für unentgeltliche Wertabgaben im Jahr 2012 veröffentlicht
Das Bundesfinanzministerium hat mit Schreiben vom 24.01.2012 - IV A 4 - S 1547/0 :001 - die für 2012 geltenden Pauschbeträge für unentgeltliche Wertabgaben (Sachentnahmen) mitgeteilt. Werden von Steuerpflichtigen Lebensmittel angeboten oder verarbeitet, können private Entnahmen mit diesen Werten pauschal verbucht werden.
Die Pauschbeträge beruhen auf Erfahrungswerten. Sie sollen den Steuerpflichtigen damit von der Aufzeichnung einer Vielzahl von Einzelentnahmen entlasten. Die Pauschbeträge sind Jahreswerte für eine Person. Kinder bis zum vollendeten 2. Lebensjahr werden nicht erfasst. Bis zum vollendeten 12. Lebensjahr ist die Hälfte des jeweiligen Wertes anzusetzen. Tabakwaren sind in den Pauschbeträgen nicht enthalten. Soweit diese entnommen werden, sind die Pauschbeträge entsprechend durch Zuschätzung zu erhöhen.
Die Regelung über Pauschbeträge dient der Vereinfachung. Besonderheiten des Einzelfalles wie individuelle Ess- und Trinkgewohnheiten können nicht berücksichtigt werden. Auch Krankheit oder Urlaub rechtfertigen nicht den Ansatz in einer geringeren Höhe.
Das Schreiben ist für einen Übergangszeitraum auf der Homepage des Bundesfinanzministeriums veröffentlicht.
Dieser Beitrag wurde erstellt von RA u. Dipl. Finanzwirt Holger Höwel.